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Tarife und Kostenübersicht

Die aktuellen Tarife finden Sie im Merkblatt 2024.

Kassenpflichtige Leistungen

Pflegerische Leistungen werden in der Regel von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) übernommen, gemäss den geltenden Tarifverträgen mit den Krankenversicherern. Beachten Sie bitte, dass der Selbstbehalt von 10%, die Jahresfranchise und die Patientenbeteiligung nicht abgedeckt sind. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt direkt an die Krankenkasse.

Nicht-kassenpflichtige Leistungen

Hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Betreuungsangebote werden nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) übernommen. Diese Kosten werden direkt den Kundinnen und Kunden in Rechnung gestellt. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich selbst. Zusatzversicherungen der Krankenkassen können möglicherweise einen Teil der Kosten abdecken. Bitte informieren Sie sich vorab über Ihre Versicherungslage.

Unabhängig davon, ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt, erbringt die Spitex die Leistungen nach einer Bedarfsabklärung stets.

Unsere Dienstleistungen werden durch öffentliche Subventionen unterstützt. Neben den Beiträgen für die erbrachten Dienstleistungen erhalten wir auch Unterstützung durch die Gemeinden für die Sicherstellung des Service Public und eine bedarfsgerechte Koordination. Dies umfasst auch unsere Rolle als Ausbildungsbetrieb.

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